Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vermögensbildung
Vermögensbildung,1) Umwandlung von Einkommen in Vermögenswerte, d. h. die Bildung von Geld- und Sachvermögen durch Unternehmen sowie private und öffentl. Haushalte; 2) die durch das 5. Vermögensbildungsgesetz i. d. F. v. 4. 3. 1994 geförderte, meist tariflich vereinbarte Zuwendung vermögenswirksamer Leistungen der Arbeitgeber an Arbeitnehmer. Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen sind z. B. Sparbeiträge aufgrund eines Sparvertrages über Wertpapiere u. a. Vermögensbeteiligungen, Bausparbeiträge. Nach dem 5. V.-Ges., welches durch das 3. Vermögensbeteiligungs-Ges. vom 7. 9. 1998 geändert wurde, wird dem Arbeitnehmer vom Staat (vom Finanzamt ausgezahlt) eine Arbeitnehmer-Sparzulage ab 1999 von 20 % für Beteiligungen am Produktivkapital gewährt (in den neuen Bundesländern bis einschließlich 2004 25 %), soweit die vermögenswirksamen Leistungen 800 DM im Jahr nicht übersteigen. Bausparen wird bis zu 936 DM jährlich mit 10 % Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Beide Förderungen können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird gewährt, sofern das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr der vermögenswirksamen Leistung 35 000 DM (bei Zusammenveranlagung von Ehegatten 70 000 DM) nicht übersteigt. Arbeitnehmer-Sparzulagen sind im Ggs. zu den vermögenswirksamen Leistungen nicht steuerpflichtig.
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