Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vermögensbeschlagnahme
Vermögensbeschlagnahme,in gesetzlich geregelten Fällen zulässige Beschlagnahme des Vermögens eines abwesenden Beschuldigten, gegen den der Erlass eines Haftbefehls möglich wäre. Die V. soll dazu führen, dass sich dieser den Strafverfolgungsbehörden stellt (§§ 290 ff, 443 StPO).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Vermögensbeschlagnahme