Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vermögen
Vermögen,1) Recht: die Gesamtheit der in Geld schätzbaren, die Schulden übersteigenden Güter und Rechte einer Person, z. B. Eigentum an Grundstücken und bewegl. Sachen, Forderungen u. a. Rechte.
2) Wirtschaft: Summe aller, meist in Geld bewerteter Wirtschaftsgüter im Eigentum eines Wirtschaftssubjekts. In der Betriebswirtschaftslehre die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen V.-GegenständeAnlage-V., Umlauf-V.; nach Abzug der Schulden ergibt sich das Rein-V. V. gemäß dem Bewertungs-Ges. ist die Summe der Einheitswerte des land- und forstwirtsch. V., des Grund- und Betriebs- sowie des sonstigen V. nach Abzug der Schulden und Lasten.
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