Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vermutung
Vermutung[lat.], (Praesumptio), im Recht die Annahme einer Tatsache als wahrscheinlich wahr. Man unterscheidet widerlegbare und unwiderlegbare V., je nachdem, ob der Gegenbeweis zugelassen ist (immer dann, wenn er nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) oder nicht. Widerlegbar wird z. B. vermutet, dass der Besitzer einer bewegl. Sache auch deren Eigentümer sei (§ 1006 BGB), unwiderlegbar, dass eine Ehe gescheitert ist, wenn die Gatten drei Jahre getrennt leben (§ 1566 BGB).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Vermutung