Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vermittlungsausschuss
Vermittlungsausschuss,in Dtl. ein Ausschuss aus je 16 Mitgl. des Bundestags und Bundesrats, der bei Meinungsverschiedenheiten zw. beiden Körperschaften über eine Gesetzesvorlage nochmals berät, um eine Fassung zu finden, der beide zustimmen können (Art. 77 Abs. 2 GG). Im Recht der Europ. Gemeinschaften ist der V. ein aus den Mitgl. des Rates oder deren Vertretern und einer gleich großen Anzahl von Vertretern des Europ. Parlaments bestehendes Gremium, das im Rechtsetzungsverfahren die Aufgabe hat, mit bestimmten Mehrheiten eine Einigung über den Entwurf eines Rechtsaktes zu erzielen (Art. 251 EG-Vertrag).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Vermittlungsausschuss