Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verlustabzug
Verlustabzug,nach § 10 d EStG bestehende Möglichkeit, Verluste, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte nicht ausgeglichen werden, bis zu einem Betrag von 10 Mio. DM wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte des vorletzten bzw. letzten Veranlagungszeitraums abzuziehen (Verlustrücktrag). Soweit die Verluste 10 Mio. DM übersteigen oder der Verlustrücktrag nicht möglich ist, sind die Verluste in den folgenden Veranlagungszeiträumen vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen (Verlustvortrag).
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