Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verlassenschaft
Verlassenschaft, österr. Recht: die Gesamtheit vererbl. vermögenswerter Rechte und Pflichten des Verstorbenen (Nachlass). Die V.-Abhandlung ist ein gerichtl. Verfahren, das der Durchführung des geregelten Erbschaftserwerbs dient.
Verlassenschaft, österr. Recht: die Gesamtheit vererbl. vermögenswerter Rechte und Pflichten des Verstorbenen (Nachlass). Die V.-Abhandlung ist ein gerichtl. Verfahren, das der Durchführung des geregelten Erbschaftserwerbs dient.