Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verlagsbuchhandel
Verlagsbuchhandel,der Zweig des Buchhandels, der sich gewerbsmäßig mit der Vervielfältigung (Produktion) und Verbreitung von Werken der Literatur, Kunst und Tonkunst beschäftigt. Der Verlagsbuchhändler oder Verleger erwirbt das Manuskript vom Verfasser oder dessen Erben i. d. R. aufgrund eines Verlagsvertrages (Verlagsrecht). Der Verleger kann ferner selbst Werke anregen und aufgrund eines Werk- oder Dienstvertrages verfassen lassen. Außerdem sind auch urheberrechtlich frei gewordene Werke Gegenstand verleger. Unternehmungen. Bedeutende Verleger haben wesentlichen Anteil an der Entwicklung der geistigen Kultur. Institute oder einzelne Autoren lassen Werke auch auf eigene Kosten drucken und geben sie dann einem Verleger zum buchhändler. Vertrieb (Kommissionsverlag) oder vertreiben sie im Selbstverlag. (Buchhandel)
Literatur:
Röhring, H.-H.: Wie ein Buch entsteht. Einf. in den modernen Buchverlag. Darmstadt 61997.
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