Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verkündung
Verkündung, Recht: die öffentl. mündl. Bekanntmachung gerichtl. Entscheidungen; auch die Veröffentlichung von Gesetzen u. a. Rechtsvorschriften in einem Gesetzblatt.
Verkündung, Recht: die öffentl. mündl. Bekanntmachung gerichtl. Entscheidungen; auch die Veröffentlichung von Gesetzen u. a. Rechtsvorschriften in einem Gesetzblatt.