Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verklarung
Verklarung (Seeprotest), Seerecht: die amtl. Beweisaufnahme über einen während einer Seereise eingetretenen Schiffsunfall. Die in den §§ 522-525 HGB geregelte V. dient einer schnellen Beweissicherung und umfasst den Unfallhergang, den Schadensumfang sowie eventuell ergriffene Gegenmaßnahmen.
Verklarung (Seeprotest), Seerecht: die amtl. Beweisaufnahme über einen während einer Seereise eingetretenen Schiffsunfall. Die in den §§ 522-525 HGB geregelte V. dient einer schnellen Beweissicherung und umfasst den Unfallhergang, den Schadensumfang sowie eventuell ergriffene Gegenmaßnahmen.