Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verkehrszentralregister
Verkehrszentralregister,Abk. VZR, vom Kraftfahrt-Bundesamt geführtes Verzeichnis (»Verkehrssünderkartei«) über Verkehrsverstöße von Kraftfahrern und entsprechende Verw.- und Gerichtsentscheidungen (z. B. rechtskräftige Verurteilungen wegen Verkehrsstraftaten, rechtskräftige Entscheidungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, wenn eine Geldbuße von mindestens 80 DM festgesetzt worden ist, endgültige oder vorläufige Entziehungen oder Versagungen der Fahrerlaubnis sowie Fahrverbote). Dabei wird jeder Verkehrsverstoß, der eingetragen wird, nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit Punkten bewertet (Punktsystem). Die Eintragungen sind je nach Schwere des Vorwurfs nach zwei, fünf oder zehn Jahren zu tilgen. Auskünfte erhalten neben den Betroffenen nur Gerichte und Verw.-Behörden, soweit sie für Verkehrssachen zuständig sind.
Verkehrszentralregister,Abk. VZR, vom Kraftfahrt-Bundesamt geführtes Verzeichnis (»Verkehrssünderkartei«) über Verkehrsverstöße von Kraftfahrern und entsprechende Verw.- und Gerichtsentscheidungen (z. B. rechtskräftige Verurteilungen wegen Verkehrsstraftaten, rechtskräftige Entscheidungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, wenn eine Geldbuße von mindestens 80 DM festgesetzt worden ist, endgültige oder vorläufige Entziehungen oder Versagungen der Fahrerlaubnis sowie Fahrverbote). Dabei wird jeder Verkehrsverstoß, der eingetragen wird, nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) mit Punkten bewertet (Punktsystem). Die Eintragungen sind je nach Schwere des Vorwurfs nach zwei, fünf oder zehn Jahren zu tilgen. Auskünfte erhalten neben den Betroffenen nur Gerichte und Verw.-Behörden, soweit sie für Verkehrssachen zuständig sind.

