Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verkehrszeichen
Verkehrszeichen,Zeichen zur Verkehrsregelung, i. e. S. zur Regelung des Straßenverkehrs nach der StVO. Die V. werden unterschieden in: Gefahr-, Vorschrift- (Gebots- und Verbotszeichen) und Richtzeichen. Verkehrseinrichtungen sind: Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen (Ampeln). Die Nichtbeachtung der V. und der durch Verkehrseinrichtungen getroffenen Anordnungen gilt als Ordnungswidrigkeit.
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