Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verkehrsunfallflucht
Verkehrsunfallflucht(eigtl. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich: Fahrerflucht), Straftat, die begeht, wer sich als Beteiligter an einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, bevor er anderen Beteiligten oder Geschädigten die Feststellung seiner Person, des Fahrzeugs usw. ermöglicht hat bzw. bevor er eine angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die entsprechenden Feststellungen zu treffen (§ 142 StGB, Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Ebenso wird der Unfallbeteiligte bestraft, der sich zwar berechtigt vom Unfallort entfernt hat, die Feststellungen aber nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht (bes. durch Mitteilung an die Polizeibehörden).
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