Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verkehrsunfall
Verkehrsunfall,jedes Ereignis, das mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren in ursächl. Zusammenhang steht und zur Verletzung eines Menschen oder Beschädigung einer Sache geführt hat. Jeder Beteiligte muss am Unfallort verbleiben und sich über die Unfallfolgen vergewissern. Er hat den Verkehr zu sichern, Verletzten Hilfe zu leisten, anderen Beteiligten auf Verlangen Name und Anschrift bekanntzugeben sowie Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen (§ 34 StVO).
Verkehrsunfall,jedes Ereignis, das mit dem Straßenverkehr und seinen Gefahren in ursächl. Zusammenhang steht und zur Verletzung eines Menschen oder Beschädigung einer Sache geführt hat. Jeder Beteiligte muss am Unfallort verbleiben und sich über die Unfallfolgen vergewissern. Er hat den Verkehr zu sichern, Verletzten Hilfe zu leisten, anderen Beteiligten auf Verlangen Name und Anschrift bekanntzugeben sowie Angaben über seine Haftpflichtversicherung zu machen (§ 34 StVO).