Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verkehrssicherungspflicht
Verkehrssicherungspflicht,die Pflicht, Orte, die der Allgemeinheit oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind, zu deren Schutz ausreichend abzusichern. Die V. trifft den, der eine Gefahrenquelle (z. B. Baugrube) geschaffen hat, ansonsten den Verfügungsberechtigten und den Eigentümer der Sache. Bei Verletzung der V. sind i. d. R. Ansprüche aus unerlaubter Handlung gegeben, ggf. auch aus Amtshaftung. Ein Sonderfall der V. ist die Streupflicht bei Schnee und Glatteis.
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