Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verhandlungsmaxime
Verhandlungsmaxime,der den heutigen Zivilprozess beherrschende Grundsatz, dass bei der Entscheidung des Rechtsstreits nur das von den Parteien Vorgetragene berücksichtigt wird; die V. ist teilweise zugunsten des Amtsgrundsatzes eingeschränkt, z. B. in Ehesachen.
Verhandlungsmaxime,der den heutigen Zivilprozess beherrschende Grundsatz, dass bei der Entscheidung des Rechtsstreits nur das von den Parteien Vorgetragene berücksichtigt wird; die V. ist teilweise zugunsten des Amtsgrundsatzes eingeschränkt, z. B. in Ehesachen.