Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verhandlungsmaxime
Verhandlungsmaxime,der den heutigen Zivilprozess beherrschende Grundsatz, dass bei der Entscheidung des Rechtsstreits nur das von den Parteien Vorgetragene berücksichtigt wird; die V. ist teilweise zugunsten des Amtsgrundsatzes eingeschränkt, z. B. in Ehesachen.
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