Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verhandlungsfähigkeit
Verhandlungsfähigkeit,im Strafprozess die Fähigkeit eines Beteiligten, seine Interessen wirksam wahrzunehmen, Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Endgültige Verhandlungsunfähigkeit bewirkt die Einstellung des Verfahrens. Im Zivilprozess entspricht der V. die Prozessfähigkeit.
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