Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vergütung
Vergütung,1) Optik: (Vergüten) Verfahren zur Entspiegelung, d. h. zur Verringerung der Reflexion von Glasoberflächen, durch Aufbringen einer dünnen reflexvermindernden Oberflächenschicht von Magnesiumfluorid, Lithiumchlorid u. Ä., deren Brechungszahl kleiner sein muss als der des Glases. Für die V. über einen größeren Spektralbereich werden Mehrfachschichten aus versch. brechenden Substanzen verwendet.
2) Wirtschaft: a) Entgelt für eine Arbeitsleistung in Form von Lohn, Gehalt oder Honorar; b) Rückzahlung einer bereits gezahlten Steuer aus steuersystem. Gründen (z. B. der Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer).
Vergütung,1) Optik: (Vergüten) Verfahren zur Entspiegelung, d. h. zur Verringerung der Reflexion von Glasoberflächen, durch Aufbringen einer dünnen reflexvermindernden Oberflächenschicht von Magnesiumfluorid, Lithiumchlorid u. Ä., deren Brechungszahl kleiner sein muss als der des Glases. Für die V. über einen größeren Spektralbereich werden Mehrfachschichten aus versch. brechenden Substanzen verwendet.
2) Wirtschaft: a) Entgelt für eine Arbeitsleistung in Form von Lohn, Gehalt oder Honorar; b) Rückzahlung einer bereits gezahlten Steuer aus steuersystem. Gründen (z. B. der Vorsteuerabzug bei der Umsatzsteuer).