Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vergnügungsteuer
Vergnügungsteuer,von den Gemeinden in einigen Bundesländern auf der Grundlage von Landesges. erhobene Verbrauchsteuer. Die V. wird als Kartensteuer oder als Pauschalsteuer (bemessen nach der Roheinnahme oder nach der Raumgröße) erhoben (z. B. für Tanz-, Theater-, Kino-, Sportveranstaltungen).
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