Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vergleichsmiete
Vergleichsmiete (ortsüblicher Mietzins, ortsübliche V.), jene Miete, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird. Die V. bildet die Grenze für die jeweils zulässigen Mieterhöhungen (Miete).
Vergleichsmiete (ortsüblicher Mietzins, ortsübliche V.), jene Miete, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird. Die V. bildet die Grenze für die jeweils zulässigen Mieterhöhungen (Miete).