Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vergiftung
Vergiftung,1) Medizin: (Intoxikation) schädigende Einwirkung von chem., tier., pflanzl., bakteriellen oder sonstigen Giftstoffen auf den Organismus; die Aufnahme kann über den Verdauungskanal, die Atmungsorgane, die unverletzte Haut, durch Wunden oder durch Injektion erfolgen. Der Schweregrad der V. wird von der aufgenommenen Dosis bestimmt, die Art der Schädigung von der Spezifität des Giftes, wobei Blut, Knochenmark, Leber, Nervensystem und Nieren bes. gefährdet sind. Zur Soforthilfe erste Hilfe.
2) Strafrecht: eine Form der gefährl. Körperverletzung, die nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädl. Stoffen, wie zerstoßenem Glas, hochprozentigem Brennspiritus, Bakterien, verwirklicht werden kann. Sie wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Die V. mit Tötungsvorsatz ist je nach Fallgestaltung als Mord, Totschlag oder ggf. Tötung auf Verlangen strafbar. Gemeingefährl. V. Brunnenvergiftung.
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