Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vergehen
Vergehen,eine rechtswidrige Tat, die mit Freiheitsstrafe im Mindestmaß von weniger als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht ist (§ 12 Abs. 2 StGB). - Das österr. Recht versteht unter V. alle strafbaren Handlungen, die nicht Verbrechen sind. Im schweizer. Recht (Art. 9 Abs. 2 StGB) ist V. die mit Gefängnis als Höchststrafe bedrohte Tat.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Vergehen