Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verfassungsänderung
Verfassungsänderung,die Änderung des geltenden Verfassungsrechts in dem verfassungsmäßig dafür vorgeschriebenen Verfahren. I. d. R. geschieht die V. durch einen Akt der Gesetzgebung, für den jedoch erschwerte Bedingungen (z. B. Zweidrittelmehrheit) im Vergleich zur einfachen Gesetzgebung gelten (verfassungsänderndes Gesetz). Über Änderungen des GG Grundgesetz.
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