Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verfassungsschutz
Verfassungsschutz,alle Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Grundordnung. In Dtl. bestehen V.-Ämter des Bundes und der Länder. Nach dem Bundesverfassungsschutz-Ges. vom 20. 12. 1990 ist Aufgabe der V.-Ämter: Sammlung und Auswertung von Material a) über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokrat. Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind; b) über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstl. Tätigkeiten für eine fremde Macht; c) über Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt auswärtige Belange Dtl.s gefährden. Polizeil. Exekutiv- und Aufsichtsbefugnisse stehen den V.-Ämtern nicht zu. (Parlamentarische Kontrollkommission)
Verfassungsschutz,alle Maßnahmen zum Schutz der verfassungsmäßigen Grundordnung. In Dtl. bestehen V.-Ämter des Bundes und der Länder. Nach dem Bundesverfassungsschutz-Ges. vom 20. 12. 1990 ist Aufgabe der V.-Ämter: Sammlung und Auswertung von Material a) über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokrat. Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind; b) über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstl. Tätigkeiten für eine fremde Macht; c) über Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt auswärtige Belange Dtl.s gefährden. Polizeil. Exekutiv- und Aufsichtsbefugnisse stehen den V.-Ämtern nicht zu. (Parlamentarische Kontrollkommission)