Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verfassungsorgane
Verfassungsorgane,Staatsorgane, die unmittelbar durch die Verfassung eingesetzt werden und ihre Kompetenzen erhalten (in Dtl. Bundes-Präs., Bundestag, Bundesrat, Bundesversammlung, Gemeinsamer Ausschuss, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht).
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