Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verfassungskonvent
Verfassungskonvent(engl. Federal Convention), die Versammlung von 55 Delegierten (Founding Fathers) der amerikan. Staaten (außer Rhode Island) in Philadelphia, Pa. (25. 5.-17. 9. 1787), die, urspr. einberufen zur Revision der Articles of Confederation, unter Vorsitz G. Washingtons eine neue Bundes-Verf. entwarf, die nach vielfältigen Kompromissen die Prinzipien einer starken republikan. Bundes-Reg. (Präsidialsystem), des Föderalismus und der Gewaltenteilung (checks and balances) vereinigte und den amerikan. Bundesstaat begründete. Die Debatte bewegte sich zw. dem Vorschlag einer Zwei-Kammer-Legislative, in der die Staaten entsprechend ihrer Größe vertreten sein sollten (Virginia-Plan), und dem Vorschlag einer Ein-Kammer-Legislative, in der jeder Staat eine Stimme haben sollte (New-Jersey-Plan). Die Einigung in der Frage der legislativen Repräsentation der Bundesstaaten unterschiedl. Größe wurde durch den Connecticut-Kompromiss ermöglicht, der die Zusammensetzung des Repräsentantenhauses von der Bev.-Zahl abhängig machte - wobei drei Fünftel der Sklaven-Bev. mitgezählt wurden -, im Senat aber jedem Staat zwei Sitze einräumte.
▣ Literatur:
Heideking, J.: Die Verf. vor dem Richterstuhl. Vorgesch. u. Ratifizierung der amerikan. Verf. 1787-1791. Berlin 1988.
Verfassungskonvent(engl. Federal Convention), die Versammlung von 55 Delegierten (Founding Fathers) der amerikan. Staaten (außer Rhode Island) in Philadelphia, Pa. (25. 5.-17. 9. 1787), die, urspr. einberufen zur Revision der Articles of Confederation, unter Vorsitz G. Washingtons eine neue Bundes-Verf. entwarf, die nach vielfältigen Kompromissen die Prinzipien einer starken republikan. Bundes-Reg. (Präsidialsystem), des Föderalismus und der Gewaltenteilung (checks and balances) vereinigte und den amerikan. Bundesstaat begründete. Die Debatte bewegte sich zw. dem Vorschlag einer Zwei-Kammer-Legislative, in der die Staaten entsprechend ihrer Größe vertreten sein sollten (Virginia-Plan), und dem Vorschlag einer Ein-Kammer-Legislative, in der jeder Staat eine Stimme haben sollte (New-Jersey-Plan). Die Einigung in der Frage der legislativen Repräsentation der Bundesstaaten unterschiedl. Größe wurde durch den Connecticut-Kompromiss ermöglicht, der die Zusammensetzung des Repräsentantenhauses von der Bev.-Zahl abhängig machte - wobei drei Fünftel der Sklaven-Bev. mitgezählt wurden -, im Senat aber jedem Staat zwei Sitze einräumte.
▣ Literatur:
Heideking, J.: Die Verf. vor dem Richterstuhl. Vorgesch. u. Ratifizierung der amerikan. Verf. 1787-1791. Berlin 1988.