Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verfassungskonflikt
Verfassungskonflikt (preußischer V.), die Auseinandersetzungen in Preußen zw. Krone und Reg. sowie Abg.-Haus um die seit 1860 betriebene Heeresreform (1861-66; »Konfliktzeit«).
Nachdem das preuß. Abg.-Haus die begonnene Reorganisation der Armee 1860 und 1861 mit der jeweils für ein Jahr geltenden Haushaltszustimmung vorläufig gestützt hatte, verweigerte es im Sept. 1862 mit seiner neuen liberalen Mehrheit die Zustimmung zum Etat. Die folgende Krise, begleitet von der Androhung der Abdankung von König Wilhelm I., führte mit der Entlassung der liberalen Min. zum Ende der Neuen Ära in Preußen. Auf dem Höhepunkt der Krise, der Ablehnung des Militäretats durch das Parlament am 23. 9. 1862, berief der König am 24. 9. 1862 O. von Bismarck zum MinPräs. (und am 8. 10. auch zum Außen-Min.); ihm gelang ein Wandel der öffentl. Meinung. Mit Unterstützung v. a. der Nationalliberalen endete im Dt. Krieg von 1866 der V. politisch mit der Gründung des Norddt. Bundes (1867); verfassungsrechtlich wurde er ebenfalls 1866 beigelegt.
Verfassungskonflikt (preußischer V.), die Auseinandersetzungen in Preußen zw. Krone und Reg. sowie Abg.-Haus um die seit 1860 betriebene Heeresreform (1861-66; »Konfliktzeit«).
Nachdem das preuß. Abg.-Haus die begonnene Reorganisation der Armee 1860 und 1861 mit der jeweils für ein Jahr geltenden Haushaltszustimmung vorläufig gestützt hatte, verweigerte es im Sept. 1862 mit seiner neuen liberalen Mehrheit die Zustimmung zum Etat. Die folgende Krise, begleitet von der Androhung der Abdankung von König Wilhelm I., führte mit der Entlassung der liberalen Min. zum Ende der Neuen Ära in Preußen. Auf dem Höhepunkt der Krise, der Ablehnung des Militäretats durch das Parlament am 23. 9. 1862, berief der König am 24. 9. 1862 O. von Bismarck zum MinPräs. (und am 8. 10. auch zum Außen-Min.); ihm gelang ein Wandel der öffentl. Meinung. Mit Unterstützung v. a. der Nationalliberalen endete im Dt. Krieg von 1866 der V. politisch mit der Gründung des Norddt. Bundes (1867); verfassungsrechtlich wurde er ebenfalls 1866 beigelegt.