Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verfassungseid
Verfassungseid, das eidl. Gelöbnis zur Achtung, Wahrung und Verteidigung der Verf. Als V. gelten i. d. R. die Eidesleistungen der versch. Amtsträger des Staates, da sich ihr Eid - bei etwas unterschiedl. Wortlaut - auf die verfassungsmäßige Ordnung bezieht. (Eid, Amtseid, Fahneneid)
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