Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
			
						
			Verfall
                        
Verfall,1) Bautechnik: Verbindung zweier Dachfirste von ungleicher Höhe.
2) Recht: im Zivilrecht das Fälligwerden von Forderungen; im Strafrecht die Abschöpfung der durch eine Straftat erlangten Vermögensvorteile; diese verfallen an den Staat (§§ 73 ff. StGB).
			
		
		Verfall,1) Bautechnik: Verbindung zweier Dachfirste von ungleicher Höhe.
2) Recht: im Zivilrecht das Fälligwerden von Forderungen; im Strafrecht die Abschöpfung der durch eine Straftat erlangten Vermögensvorteile; diese verfallen an den Staat (§§ 73 ff. StGB).

