Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verfall
Verfall,1) Bautechnik: Verbindung zweier Dachfirste von ungleicher Höhe.
2) Recht: im Zivilrecht das Fälligwerden von Forderungen; im Strafrecht die Abschöpfung der durch eine Straftat erlangten Vermögensvorteile; diese verfallen an den Staat (§§ 73 ff. StGB).
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