Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vereinsvormundschaft
Ver|einsvormundschaft,Vormundschaft, die von einem rechtsfähigen Verein geführt wird; möglich, wenn das Landesjugendamt den Verein für geeignet erklärt hat und eine als Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist (§ 1 791 a BGB).
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