Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vereinigungskriminalität
Ver|einigungskriminalität,Bez. für die Straftaten, die im Zusammenhang mit der dt. Vereinigung begangen wurden. Hierunter fallen v. a. Betrugshandlungen aus Anlass der Währungsumstellung, der Transferrubelbetrug und Betrugsdelikte zum Nachteil der Treuhandanstalt sowie Untreuedelikte. Das urspr. angenommene Schadensvolumen zulasten der öffentl. Hand, von der Zentralen Ermittlungsstelle Regierungs- und V. (ZERV) zeitweise mit bis zu 50 Mrd. DM angegeben, ist nach neueren Ermittlungen geringer. Dies gilt schon deshalb, weil im Zuge der Währungsumstellung z.T. komplizierte und unübersichtl. Vorschriften erlassen worden waren, gegen die zwar objektiv verstoßen wurde, oftmals aber ohne strafbare Absicht. Aufgrund von Kontenüberprüfungen wird geschätzt, dass nicht mehr als 1 Mrd. Mark der DDR rechtswidrig umgestellt wurden.
Erhebl. Gewinne konnten auch beim Eintausch von Transferrubeln, einer künstlich geschaffenen Währungseinheit für den Güteraustausch der Mitgliedstaaten des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) erzielt werden. Der urspr. festgelegte Kurs für einen Transferrubel von 4,67 Mark der DDR war auf zuletzt 0,08 DM zusammengebrochen. Dieser große Unterschiedsbetrag reizte u. a. zu Scheinlieferungen und anderen Machenschaften, sodass das urspr. angenommene uneinbringl. Defizit von 18 Mrd. DM auf 24 Mrd. DM stieg. - Außerdem geht es bei der V. um die Verschleuderung von Vermögenswerten sowie um Vorgänge bei der Versorgung der GUS-Truppen, die Schiebereien mit Versorgungsgütern der früheren Nat. Volksarmee sowie Fälle von Untreue im ehem. Ministerium für Staatssicherheit (MfS).
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