Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vereinigung
Vereinigung, 1) Mathematik: Mengenlehre.
2) Recht: Zusammenschluss von (gleich gesinnten) Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, der - im Unterschied zum Verein - rechtlich unverbindlich gestaltet sein kann. Zu unterscheiden sind V. im privatrechtl. Sinne (Verein), im strafrechtl. Sinne (kriminelle Vereinigung) und im öffentlich-rechtl. Sinne (Vereinigungsfreiheit).
Vereinigung, 1) Mathematik: Mengenlehre.
2) Recht: Zusammenschluss von (gleich gesinnten) Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, der - im Unterschied zum Verein - rechtlich unverbindlich gestaltet sein kann. Zu unterscheiden sind V. im privatrechtl. Sinne (Verein), im strafrechtl. Sinne (kriminelle Vereinigung) und im öffentlich-rechtl. Sinne (Vereinigungsfreiheit).