Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vereidigung
Vereidigung,Abnahme eines Eides durch ein dazu befugtes Organ, z. B. Gericht. (Amtseid)
Vereidigung,Abnahme eines Eides durch ein dazu befugtes Organ, z. B. Gericht. (Amtseid)