Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verdunkelungsgefahr
Verdunkelungsgefahr,der dringende Verdacht, dass der einer Straftat Beschuldigte zur Erschwerung der Wahrheitsfindung Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen bzw. auf Mitschuldige, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder andere zu solchem Verhalten veranlassen wird. V. ist ein Haftgrund (§ 112 StPO).
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