Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verdingung
Verdingung(Submission), die Vergabe von Arbeiten oder Lieferungen durch Ausschreibung. Unternehmungen werden darin aufgefordert, ihre Angebote einzureichen. Das Verfahren der V. ist bes. bei Aufträgen durch die öffentl. Hand üblich. Maßgebl. Verwaltungsvorschriften sind die V.-Ordnung für Bauleistungen (VOB), die V.-Ordnung für Leistungen (VOL), ausgenommen Bauleistungen, und die Verdingungsordnung für freiberufl. Leistungen (VOF).
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