Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verdachtskündigung
Verdachtskündigung, die meist außerordentl. Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, weil dieser den Arbeitnehmer aufgrund objektiver Tatsachen einer Straftat für dringend verdächtig hält. Die Zulässigkeit der V. ist umstritten, wird aber (v. a. durch die Rechtsprechung) überwiegend bejaht, da auch schon der Verdacht das für das Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauensverhältnis zerstören könne.
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