Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verböserung
Verböserung, Verwaltungsrecht: die Änderung eines Verwaltungsakts im Widerspruchsverfahren zum Nachteil dessen, der Widerspruch eingelegt hat. Während für den Verwaltungsprozess das Verbot der V. gilt, da die Gerichte nicht über die Anträge des Klägers oder der Rechtsmittelführer hinausgehen dürfen, wird die V. im Widerspruchsverfahren, sofern ein Gesetz sie nicht ausschließt, i. Allg. für zulässig angesehen. Zur V. in anderen Rechtsbereichen Reformatio in peius.
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