Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Verbrechen gegen die Menschlichkeit(Humanitätsverbrechen), nach dem Statut des Internat. Militärgerichtshofs (Nürnberger Prozesse) Mord, Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschl. Handlungen, begangen an einer Zivilbevölkerung (auch der eigenen) vor und während des Krieges, sowie Verfolgung aus polit., rass. oder religiösen Gründen. Zum dt. Recht Verschleppung, Völkermord. Zu den Verbrechen im Jugoslawienkonflikt und in Ruanda Kriegsverbrechertribunal. In Zukunft soll für die Verfolgung von V. g. d. M. der Internationale Strafgerichtshof zuständig sein.
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