Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verbrechen gegen den Frieden
Verbrechen gegen den Frieden,nach dem Statut des Internat. Militärgerichtshofs (Nürnberger Prozesse) insbesondere das Planen, Vorbereiten, Einleiten und Durchführen von Aggressionskriegen. ( Friedensverrat)
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