Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verbrechen
Verbrechen,eine Straftat, die im Ggs. zum Vergehen im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist (§ 12 StGB). - In Österreich sind V. Straftaten, die mit lebenslanger oder mit mehr als dreijähriger Freiheitsstrafe bedroht sind (§ 17 StGB). Nach schweizer. Recht ist ein V. jede mit Zuchthaus bedrohte Straftat (Art. 9 Abs. 1 StGB).
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