Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verbraucherverbände
Verbraucherverbände,Organisationen, deren satzungsgemäße Aufgabe die Vertretung der Interessen der Verbraucher ist. Die Tätigkeit der V. bzw. der Verbraucherzentralen besteht in der Information und Beratung (Verbraucheraufklärung), wobei die V. auch zur Rechtsberatung befugt sind. Außerdem sind sie berechtigt, mit Unterlassungsklagen bei Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorzugehen. Wichtige V. sind die Arbeitsgemeinschaft der V. e. V., Berlin, und die Stiftung Warentest.
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