Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verbraucherinsolvenzverfahren
Verbraucher|insolvenzverfahren, durch die Insolvenzordnung vom 5. 10. 1994 ab 1. 1. 1999 eingeführtes besonderes Verfahren bei Insolvenz natürl. Personen, die keine oder nur geringfügige wirtsch. Tätigkeit ausüben (§§ 304-314 Insolvenzordnung). Es sieht zunächst den Versuch außergerichtl. Einigung, bei Scheitern ein gerichtl. Zwischenverfahren mit dem Ziel der Einigung über einen Schuldenbereinigungsplan, im Falle des Fehlschlagens ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren mit Restschuldbefreiung vor.
Verbraucher|insolvenzverfahren, durch die Insolvenzordnung vom 5. 10. 1994 ab 1. 1. 1999 eingeführtes besonderes Verfahren bei Insolvenz natürl. Personen, die keine oder nur geringfügige wirtsch. Tätigkeit ausüben (§§ 304-314 Insolvenzordnung). Es sieht zunächst den Versuch außergerichtl. Einigung, bei Scheitern ein gerichtl. Zwischenverfahren mit dem Ziel der Einigung über einen Schuldenbereinigungsplan, im Falle des Fehlschlagens ein vereinfachtes Abwicklungsverfahren mit Restschuldbefreiung vor.