Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten,Verpflichtungen von Unternehmen oder Einzelpersonen, die auf Gesetz, Rechtsgeschäft oder letztwilliger Verfügung beruhen können. In der Bilanz eines Unternehmens die am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Schulden, z. B. Anleihen, V. gegenüber Kreditinst., aus Warenlieferungen oder Leistungen resultierende Zahlungsverpflichtungen gegenüber Geschäftspartnern, Schuldwechsel, V. gegenüber verbundenen Unternehmen bzw. gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, V. aus Steuern usw. V. sind auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen; § 266 HGB enthält ein Gliederungsschema für Kapitalgesellschaften.
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