Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Verband
Verband,1) Bautechnik: bei Holzbauten die Verbindung sich kreuzender Hölzer, bei Mauern die Arten des Ineinandergreifens der Mauersteine.
2) Mathematik: eine algebraische Struktur V mit zwei binären Verknüpfungen, dem V.-Durchschnitt (⊓) und der V.-Vereinigung (⊔), für die zusätzlich zum Assoziativ- und zum Kommutativgesetz auch die Absorptionsgesetze a ⊓ (ab) = a und a ⊔ (ab) = a (mit a, bV ) gelten. Für die Verknüpfungen + und · gelten die Gesetze i. Allg. nicht. Ein V. ist z. B. die Menge der natürl. Zahlen mit den Verknüpfungen kleinstes gemeinsames Vielfaches und größter gemeinsamer Teiler.
3) Medizin: Hilfsmittel zur Abdeckung von offenen Wunden (Schutz-V.) oder zur Fixierung und Ruhigstellung von Körperteilen bei geschlossenen Verletzungen bzw. zur Stützung und Stellungskorrektur von Gliedmaßen und Rumpf. Zur Blutstillung dient der Druck-V. (Kompressions-V.), bei dem ein keimfreies V.-Polster auf die Wunde gepresst wird. Bei geschlossenen Körperverletzungen wie Prellungen, Zerrungen oder nach Verrenkungen sind Stütz-V. aus Zinkleim- oder elast. Pflasterbinden gebräuchlich. Bei Knochenbrüchen dient der aus Gipsbinden hergestellte Stütz-V. als umhüllender V. zur Fixierung der Bruchenden, bei Brüchen im Becken- und Wirbelsäulenbereich als Lagerungsschale. Bei Brüchen, deren Bruchenden zur Verlagerung neigen, werden Streck-V. in Form von einfachen Zugmanschetten oder als Extensionsverbände angelegt.
4) Militärwesen: ein meist aus einer Waffengattung bestehender Truppenkörper in Stärke eines Bataillons oder Regiments. Divisionen und Brigaden sind Großverbände.
5) Recht: Vereinigung von (natürl. oder jurist.) Personen zur Verfolgung gemeinsamer Interessen. Die V. arbeiten aufgrund einer Satzung. Sie sind z. T. privatrechtl. Vereinigungen (z. B. rechtsfähiger Verein) und z. T. öffentlich-rechtl. Körperschaften (z. B. Sozialversicherungsträger).
6) Sport: Zusammenschluss von Vereinen einer Sportart (Fach-V.) oder von überfachl. Vereinigungen und Gruppen (Dach-V.) zur Interessenvertretung. V. bestehen auf regionaler, nat. und internat. Ebene; sie haben eigene Statuten.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Verband