Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Valutamonopol
Valutamonopol(Devisenmonopol), für sozialist. Planwirtschaften typ., gesetzlich fixierte Regelung der staatl. Devisenbewirtschaftung, verbunden mit der Zentralisierung der in der Volkswirtschaft vorhandenen ausländ. Devisen in einer staatl. Bank, die allein den Zahlungs- und Kapitalverkehr mit dem Ausland durchführt. Das V. umfasst weiterhin das alleinige Recht des Staates, internat. Vereinbarungen zu Valutabeziehungen abzuschließen und Umrechnungsverhältnisse zw. eigener Binnenwährung und Fremdwährungen verbindlich festzulegen. - In der DDR war das V. im Devisen-Ges. vom 19. 12. 1973 geregelt.
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