Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vadium
Vadium [germ.-mlat.] das, Rechtsgeschichte: Gegenstand (z. B. Halm, Stab), der beim Abschluss eines Schuldvertrags als Symbol dem Gläubiger übergeben und gegen Zahlung der Schuld zurückgegeben wurde.
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