Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Vadium
Vadium [germ.-mlat.] das, Rechtsgeschichte: Gegenstand (z. B. Halm, Stab), der beim Abschluss eines Schuldvertrags als Symbol dem Gläubiger übergeben und gegen Zahlung der Schuld zurückgegeben wurde.
Vadium [germ.-mlat.] das, Rechtsgeschichte: Gegenstand (z. B. Halm, Stab), der beim Abschluss eines Schuldvertrags als Symbol dem Gläubiger übergeben und gegen Zahlung der Schuld zurückgegeben wurde.