Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
übertarifliche Zulage
übertarifliche Zulage, vom Arbeitgeber häufig neben dem Tariflohn und Leistungszulagen gewährtes Entgelt, das regelmäßig freiwillig und ohne Rechtsanspruch erbracht wird. Bei Tariflohnerhöhungen werden die ü. Z. durch die Erhöhung aufgesogen, sofern individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Dies lässt sich auch durch tarifl. Effektivklauseln, wonach die Tariflohnerhöhung zu dem bisherigen effektiven, durch Arbeitsvertrag festgesetzten Lohn hinzugezahlt werden muss, nicht verhindern. Dagegen wird die Leistungszulage auf die Tariflohnerhöhung aufgestockt.
übertarifliche Zulage, vom Arbeitgeber häufig neben dem Tariflohn und Leistungszulagen gewährtes Entgelt, das regelmäßig freiwillig und ohne Rechtsanspruch erbracht wird. Bei Tariflohnerhöhungen werden die ü. Z. durch die Erhöhung aufgesogen, sofern individualvertraglich nichts anderes vereinbart ist. Dies lässt sich auch durch tarifl. Effektivklauseln, wonach die Tariflohnerhöhung zu dem bisherigen effektiven, durch Arbeitsvertrag festgesetzten Lohn hinzugezahlt werden muss, nicht verhindern. Dagegen wird die Leistungszulage auf die Tariflohnerhöhung aufgestockt.