Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Übertretung
Übertretung,früher Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 500 DM bestraft wurde. Die Ü. wurden entweder in Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten umgewandelt oder entfielen seit 1. 1. 1975 ersatzlos.
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