Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Übertragbarkeit
Übertragbarkeit,die Fähigkeit eines Rechts oder einer Verpflichtung, von einer Person auf eine andere überzugehen (Abtretung, Schuldübernahme); ausgenommen sind höchstpersönl. Rechte (z.B. Nießbrauch).
Übertragbarkeit,die Fähigkeit eines Rechts oder einer Verpflichtung, von einer Person auf eine andere überzugehen (Abtretung, Schuldübernahme); ausgenommen sind höchstpersönl. Rechte (z.B. Nießbrauch).