Meyers Großes Taschenlexikon in 25 Bänden
Überstunden
Überstunden,über die regelmäßige betriebl. Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit. Soweit die Ü. zugleich die normale gesetzl. Arbeitszeit überschreiten, liegt Mehrarbeit vor. Für Ü. ist, wenn dies tariflich oder anderweitig vereinbart oder üblich ist, ein Ü.-Zuschlag zu zahlen.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Überstunden